AGB von Master’s Ink
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Termine und Dienstleistungen des Studios Master’s Ink und seinen Angestellten. Mit Unterschrift auf der Einverständniserklärung werden diese zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Allgemeines
Bei Tätowierungen handelt es sich um eine Dienstleistung; Kunde und Studio (inklusive möglicher Gast-Tätowierer) gehen einen Dienstleistungsvertrag ein. Es wird am Tag des Tattoos ein Eingriff in den Körper des Kunden vorgenommen (Körperverletzung im Sinne des StGB). Der Kunde erklärt bei Terminvereinbarung ausdrücklich, dass er sich dessen bewusst ist und den Eingriff wünscht.
Bei Besprechungsterminen wird für die Vereinbarung des Termins je nach Gesamtpreis des Tattoos eine Anzahlung von 50,00 €-100,00 € fällig, die mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet wird. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.
Der Termin
Master's Ink behält sich vor, einen bereits vereinbarten Termin aus eigenem Ermessen unter Einbehalt der Anzahlung abzusagen, wenn bei Ankunft des Kunden der Eindruck entsteht, er sei nicht im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte, insbesondere aus offensichtlichem Drogen- oder Alkoholkonsum.
Bitte komm zu deinem Termin pünktlich! Falls du dich etwas verspäten solltest, ruf uns bitte an oder schick uns eine kurze Nachricht. Bei Verspätungen ab 40 Minuten kann die Verspätung als Arbeitszeit auf den Tattopreis angerechnet werden.
Master's Ink behält sich vor, den Termin bei verspätetem Erscheinen des Kunden abzusagen und zu verlegen, wenn durch ein späteres Beginnen Folgetermine beeinträchtigt würden.
Master's Ink behält sich vor, das Tattoo nicht mehr am selben Tag fertigzustellen, wenn dadurch bis unverhältnismäßig späte Uhrzeiten tätowiert werden müsste oder andere Folgetermine beeinträchtigt würden. Der Kunde hat in diesem Fall nach der Abheilung des angefangenen Tattoos und neuerlicher Terminvereinbarung (frühestens nach 6 Wochen) ein zweites Mal für die Fertigstellung des Tattoos zu erscheinen. Die Kosten für den zusätzlichen Arbeitsaufwand in Form des nochmaligen Vorbereitens und zusätzlicher Materialkosten sind durch den Kunden zu tragen.
Erscheint der Kunde ohne Benachrichtigung nicht zum vereinbarten Termin, wird die Anzahlung einbehalten. Master's Ink behält sich vor, eine Neuvergabe des Termins bei mehrmaliger Unzuverlässigkeit der Kunden zu verweigern.
Das Tattoo
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er bei Wahrnehmung des Termins das 18. Lebensjahr erreicht hat (Ausnahmen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gesondert) und mit dem Tattoo-Motiv, das ihm entweder im Vorfeld zugeschickt oder vor dem Termin gezeigt wurde, einverstanden ist. Nach Auftragen des Stencils (der Tattoo-Vorlage auf der Haut) prüft und bestätigt der Kunde nach Anschauen im Spiegel letztmalig das Motiv, die Größe und die Positionierung des Tattoos an der Körperstelle.
Der Kunde ist sich im Klaren darüber, dass die Tätowierung auf der Haut immer anders aussieht als das Ursprungsdesign auf Papier (oder der elektronischen Vorlage) und dass Farben bei jedem Kunden je nach Hauttyp und Abheilungsprozess unterschiedlich zur Geltung kommen.
Darüber hinaus ist dem Kunden bewusst, dass Tattoos über die Jahre hinweg ausbleichen und sich Farbe oder einzelne Farbpigmente mit der Zeit verändern oder „verlaufen“ können. Auch nach der Abheilphase sollte auf die Pflege des Tattoos geachtet werden. Insbesondere Sonneneinstrahlung lässt das Tattoo verblassen, daher sollte das Tattoo bei Sonneneinstrahlung mit Sonnencreme (LSF 50) geschützt werden. Das Ergebnis ist insgesamt maßgeblich von der richtigen und regelmäßigen Pflege des Kunden abhängig.
Nach dem Termin
Der Kunde hat für die ordnungsgemäße Nachpflege des Tattoos Sorge zu tragen und alles zu vermeiden, was zu Entzündungen des Tattoos führen kann. Ein Infoblatt mit Hinweisen zur richtigen Pflege nach dem Tätowieren kann sich der Kunde an der Theke mitnehmen.
Der Kunde hat spätestens nach drei Monaten zu einem Kontrolltermin bei Master’s Ink zu erscheinen. Hier wird geprüft, ob das Tattoo nachgestochen werden muss. Für die Vereinbarung eines Nachstechtermins reicht eine kurze Anfrage. Der Nachstech-Termin ist für einen Zeitraum von sechs Monaten kostenfrei. Nach diesem Zeitraum eingehende Anfragen werden nach Aufwand berechnet. Ist bei der Kontrolle offensichtlich, dass aufgrund falscher oder mangelhafter Pflege des frischen Tattoos überdurchschnittlich viel Farbe verloren ging, kann der Nachstechtermin bei einem dadurch entsprechend erhöhten Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Sollte das Tattoo nach dem Nachstechtermin weiterhin Farbe verlieren und/oder schlecht verheilen, ist dies auf die Hautbeschaffenheit nebst mangelnder Pflege oder falsche Handhabung des Tattoos durch den Kunden zurückzuführen. In diesem Fall sind weitere Folgetermine zur Ausbesserung kostenpflichtig. Ein klassisches Beispiel hierfür: Ein Tag nachdem ein frisches Hand-Tattoo gestochen wurde, arbeitet der Kunde in seinem Job, wo er Handschuhe tragen muss. Unter den Handschuhen schwitzt die Hand enorm, es können Entzündungen entstehen und Farbpigmente verloren gehen. Bitte plant daher den Zeitpunkt eures Termins richtig.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein Foto seines Tattoos mit der entsprechenden Körperstelle auf den Social-Media-Plattformen des Studios und der Homepage veröffentlicht werden darf.
Haftung
Der Kunde (oder bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter) entbindet Master’s Ink und seine Mitarbeiter von jeglicher Haftung gegenüber Schäden, die während des Tätowierens oder als Folgen der Tätowierung direkt oder indirekt entstehen.
Master’s Ink haftet nicht für verlorene Gegenstände, Beschädigungen an persönlichen Gegenständen oder der Kleidung. Tragt zu eurem Termin bitte lockere Kleidung, die auch schmutzig werden kann.
Master’s Ink und die jeweiligen Tätowierer haften nicht für Schäden oder Folgeschäden die dem Kunden in Form von Entzündungen, Allergien, anderer Hautreaktionen oder Narbenbildung, falscher Pflege oder ähnlichem entstehen. Mit Kenntnisnahme der Einverständniserklärung bestätigt der Kunde, dass er sich über die Risiken eines Tattoos, insbesondere späterer Entzündungen durch falsche Handhabung, bewusst ist. Eine Haftung des Studios für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist hiervon ausgenommen.
Anm.: Im Text wird zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Es sind allerdings alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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